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Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz im Praxistest : Datum:

Eine Studie von iRights.Law unterzieht das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) einem Praxistest. In offen geführten Interviews mit Stakeholdern aus Wissenschaft, Bibliotheken und Bildung zeigt sich der Wunsch nach mehr Nutzungsfreiheit und weniger Detailregulierung.

Bildung, Forschung und Bibliotheken wünschen sich mehr Nutzungsrechte, so das Ergebnis einer Studie zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz im Auftrag des BMBF. © Adobe Stock /connel_design

Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) untersuchte die Berliner Anwaltskanzlei iRights.Law anhand von Interviews mit verschiedenen Akteuren, Betroffenen und Anwendenden in den Bereichen Forschung, Bildung, Verlage und Bibliotheken das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) auf seine Praxistauglichkeit und Zukunftsfähigkeit.

Bei der Durchführung der Studie wurde bewusst auf eine offen geführte Befragung gesetzt, um das Setzen von Themen und Schwerpunkten durch die Interviewten möglichst wenig zu beeinflussen. Die offene Gesprächsführung gibt einen breiten und unverstellten Einblick in die Praxis.

Reform und Konflikt – die Ergebnisse der iRights.Law-Studie

Die Ergebnisse der Befragung verdeutlichen die im Urheberrecht in der Wissenschaft bekannte Konfliktlinie zwischen Nutzenden und Rechteinhabern. Von den insgesamt 21 interviewten Stakeholdern wünschen sich vor allem jene aus den Anwendungsgebieten Bildung, Forschung und Bibliotheken mehr Nutzungsrechte und einfach handhabbare Regelungen mit weniger Detailgrad, da kleinteilige Differenzierungen in den Rechtsvorschriften die Anwendung in der Praxis erschwerten. So wurde vor allem der Wunsch nach weniger Einschränkungen und großzügigeren Nutzungsgrenzen sowie Nutzungsdauer für urheberrechtlich geschützte Werke in der Befragung deutlich. Zudem wird die sogenannte Bereichsausnahme für Presseerzeugnisse in der Befragung beanstandet: Dadurch sei z.B. die Unterrichtsdurchführung erschwert. Zur Lösung wurde die Einführung einer „moving wall“ vorgeschlagen, welche die Nutzung von Presseerzeugnissen für Bildung und Forschung lediglich für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten einschränkt. Grundsätzlich werde die Reform des UrhWissG aber als eine deutliche Verbesserung empfunden, heißt es in der Studie.

Verlage – und damit Repräsentierende der Rechteinhaberseite – wiederum stünden den Regelungen des UrhWissG kritisch gegenüber und sehen sich in ihrer unternehmerischen Freiheit beschränkt, was zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führe. Insgesamt seien durch das veränderte Lehr- und Lernverhalten, die Digitalisierung und die steigende Nachfrage nach online zugänglichen Materialien die Geschäftsmodelle der Verlage bereits unter großem Druck. Die Verlagsvertretenden bevorzugen daher weniger gesetzliche Erlaubnisse und mehr Einzellizenzierung, so die iRights.Law-Studie.