Open Access publizieren – Fragen & Antworten
Wer kann Open Access veröffentlichen? Was sind der goldene und der grüne Weg? Wie finanziere ich eine Open-Access-Publikation? Was muss ich urheberrechtlich beachten? Finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen!
Sie möchten demnächst publizieren? Tun Sie es digital – mit Open Access. Ob direkt oder als Zweitveröffentlichung: Wir zeigen Ihnen, wie es geht und was Sie bei Finanzierung, Urheberrecht oder Plattformwahl beachten müssen.
Wichtige Fragen – richtige Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen in Bezug auf die Veröffentlichung via Open Access.
Wer kann Open Access veröffentlichen?
Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können ihre Forschungsergebnisse Open Access veröffentlichen: vom Fachartikel bis zur Doktorarbeit. Wie bei der Printveröffentlichung gilt es hier, das passende Journal zu finden. Die Entscheidung über die Aufnahme in dem Journal obliegt dann den Herausgebenden.
Was sind der goldene und der grüne Weg?
Eine Publikation via Open Access kann auf zwei Wegen realisiert werden: Beim goldenen Weg wird das Werk ohne vorgeschaltete Printveröffentlichung Open Access veröffentlicht. Beim grünen Weg wird das Werk zuerst traditionell, Closed Access, und anschließend – gegebenenfalls nach einer Embargofrist – Open Access publiziert.
Was kostet eine Open-Access-Publikation?
Wichtig ist: Open-Access-Publikationen sind für alle digital unentgeltlich lesbar. Anders als bei der herkömmlichen Veröffentlichung fallen keine Abonnementkosten an. Ob klassisch oder Open Access, für beide Möglichkeiten entstehen Kosten und Aufwände. Open-Access-Zeitschriften finanzieren sich in der Regel über Publikationsgebühren, sogenannte APC (Article Processing Charges). Diese können – abhängig unter anderem von der Reputation der Zeitschrift – unterschiedlich hoch sein.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können hierfür jedoch auf verschiedene Publikationsfonds zurückgreifen, die zum Beispiel an den wissenschaftlichen Einrichtungen oder von Bund und Ländern bereitgestellt werden. Das BMBF unterstützt hier unter anderem im Rahmen der Projektförderung.
Wo kann ich Open Access veröffentlichen?
Zum einen direkt in Open-Access-Zeitschriften, zum anderen in Repositorien.
Open-Access-Zeitschriften sind Zeitschriften, deren Inhalte bereits mit Erscheinen kostenlos und barrierefrei für jeden zugänglich sind. In der Regel erscheinen die Artikel unter einer offenen Lizenz.
Repositorien sind Dokumentenserver an Universitäten oder Forschungseinrichtungen, auf dem der digitale Artikel inklusive Nennung der Lizenz- und Nutzungsrechte online gestellt wird. Das Onlinestellen auf einem Repositorium ist teilweise an Voraussetzungen geknüpft, zum Beispiel an die Zugehörigkeit zur Universität.
Wie finde ich Forschungsergebnisse auf Open-Access-Plattformen?
Open-Access-Artikel lassen sich bereits durch eine einfache Online-Recherche mit Hilfe der Suchmaschinen finden. Sie sind deshalb häufig sichtbarer als Closed-Access-Publikationen. Viele Open-Access-Artikel sind außerdem von dem jeweiligen Repositorium oder der Zeitschrift indexiert und können so leichter gefunden werden.
Urheberrecht und Open Access – Was muss ich beachten?
Forschungsergebnisse sind in der Regel durch das Urheberrecht geschützt, da sie die nötige Eigentümlichkeit, Originalität oder auch Individualität aufweisen. Sie sind ein Werk gem. § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Als Urheber der Arbeit stehen zunächst den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern alle Nutzungsrechte an dem Werk zu.
Bei der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse in einer Closed-Access-Publikation übertragen sie in der Regel jedoch die ausschließlichen Nutzungsrechte an einen Verlag. Die Folge ist: Die Forscherinnen und Forscher haben selbst keine Rechte mehr an ihrer Arbeit und dürfen diese nicht noch einmal veröffentlichen.
Bei einer Open-Access-Veröffentlichung behalten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die ausschließlichen Nutzungsrechte an ihrem Werk und räumen den Nutzerinnen und Nutzern über eine Lizenz lediglich einfache Nutzungsrechte ein. Oft wird seitens des Open-Access-Journals – auf Grund der Vielzahl an Inhalten – auf Standardlizenzen (sogenannte offene Lizenzen) zurückgegriffen.
Doch auch wenn bereits ein Verlagsvertrag geschlossen und die ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen worden sind, kann eine Open-Access-Veröffentlichung möglich sein. Unter bestimmten Voraussetzungen greift das wissenschaftliche Zweitveröffentlichungsrecht gem. § 38 Abs. 4 UrhG, das allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglicht, ihre Forschungsergebnisse spätestens zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung Open Access zu publizieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Weitere Fragen zum Urheberrecht in der Wissenschaft beantwortet Ihnen auch diese Seite.