Nationale Forschungsdateninfrastruktur : Datum:
Forschungsdaten werden oft nur lokal und vorübergehend gespeichert. Dadurch gehen Datenschätze verloren. Mit der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur möchte das BMBF das ändern: Sie soll ein Wissensspeicher für die ganze Forschungslandschaft sein.
Für neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen in Forschung und Gesellschaft ist der systematische, nachhaltige Zugang zu digitalisierten Datenbeständen unverzichtbar. Die an verschiedenen Stellen auf unterschiedliche Weise gesammelten Daten müssen so verfügbar gemacht werden, dass sie auch für Dritte leicht und geordnet auffindbar sind und über die Grenzen einzelner Datenbanken, Fachdisziplinen und Länder hinweg analysiert und verknüpft werden können.
Damit aus Forschungsdaten wissenschaftlich breit nutzbare Datenschätze mit gesellschaftlichem Mehrwert werden, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, eine Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) aufzubauen und gemeinsam zu fördern.
Derzeit oft dezentral, projektförmig und temporär gelagerte Datenbestände von Wissenschaft und Forschung sollen im Rahmen der NFDI für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen werden. Die NFDI soll von Nutzern und von Anbietern von Forschungsdaten ausgestaltet werden, die dazu in Konsortien zusammenarbeiten.
Die NFDI soll Standards im Datenmanagement setzen und als digitaler, regional verteilter und vernetzter Wissensspeicher Forschungsdaten nachhaltig sichern und nutzbar machen. Damit schaffen wir eine unverzichtbare Voraussetzung für neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen in Forschung und Gesellschaft. Gleichzeitig sorgen wir mit der NFDI für Anschlussfähigkeit z.B. an die Europäische Forschungscloud (European Open Science Cloud, EOSC) sowie weitere internationale Entwicklungen.
Ziele der NFDI:
- Zugang zu Forschungsdaten systematisch und nachhaltig verbessern
- Dezentral, projektförmig, temporär gelagerte Datenbestände erschließen
- Gesamtstruktur untereinander verknüpfter Konsortien schaffen
- Anbieter und Nutzer zusammenbringen
- Standards für ein interoperables Forschungsdatenmanagement entwickeln
- Gemeinsame Basis für Datenschutz, Souveränität, Integrität und Qualität von Daten schaffen
- Services aufbauen
- Internationale Anschlussfähigkeit sicherstellen
Für die Förderung der NFDI stellen Bund und Länder im Zeitraum von 2019 bis 2028 bis zu 90 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Die 27 NFDI-Konsortien (Zusammenschlüsse von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und anderen öffentlich geförderten Informationsinfrastruktureinrichtungen oder weiterer entsprechender Akteure) haben im Oktober 2020, im Oktober 2021 und März 2023 die Arbeit aufgenommen.
In den Konsortien sollen existierende Datensammlungen und Dienste zusammengeführt und neue, übergreifenden Dienste und die sich daraus ergebenden Lösungen für das Forschungsdatenmanagement in Deutschland etabliert werden. Das wissenschaftsgeleitete Verfahren zur Aufnahme von Konsortien in die NFDI führt die DFG durch; die abschließende Entscheidung über die Aufnahme trifft die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) auf der Grundlage der Begutachtungsergebnisse der DFG.