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Wie erhält die Wissenschaft Zugang zu Daten?

Datenzugang für die Forschung lässt sich am effektivsten durch die Verankerung echter Forschungsklauseln und im Zusammendenken mit Datenzugangsinfrastrukturen ermöglichen. Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider hat im Auftrag des BMBF das Thema Forschungsklauseln untersucht und kommt in einer Studie unter anderem zu diesem Ergebnis.

Big Data
Big Data © Adobe Stock / Blue Planet Studio

Der Zugang zu Daten ist für die Wissenschaft von besonderer Bedeutung. Forschungsfragen zum Beispiel im Bereich Mobilität, Gesundheit oder der Online-Wirtschaft können zunehmend ohne entsprechende Datengrundlagen kaum beantwortet werden. Häufig sind derartige Daten jedoch nicht offen zugänglich, sondern befinden sich in der Hand bestimmter Wirtschaftsakteure oder anderer Einrichtungen. Forscherinnen und Forscher sehen sich hierbei oftmals dem Problem ausgesetzt, dass sie keinen Zugang zu solchen Daten erhalten. Damit geht jedoch ein wichtiger wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn verloren.

Die Lösung sind gesetzliche Datenzugangsansprüche (Forschungsklauseln), die im Interesse des Gemeinwohls eine Wissensteilung zu Gunsten der Forschung ermöglichen. Die Studie empfiehlt, solche Regelungen in europäischen und deutschen Gesetzen zu verankern, wie zum Beispiel im Data Act.

Datenzugang: Regelungsvorschläge für Wirtschaft und Gesundheit

Wie derartige Datenzugangsansprüche rechtssicher ausgestaltet werden können, zeigt die im Auftrag des BMBF erstellte Studie „Regulierung eines privilegierten Zugangs zu Daten für Wissenschaft und Forschung durch die regulatorische Verankerung von Forschungsklauseln in den Sektoren Gesundheit, Online-Wirtschaft, Energie und Mobilität“ von Prof. Dr. Specht-Riemenschneider, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht an der Universität Bonn. Hierfür vergleicht und analysiert sie bereits bestehende nationale und internationale Datenzugangsregelungen und entwickelt für den Gesundheitssektor einen konkreten Regelungsvorschlag für ein Gesundheitsforschungsdatenzugangsgesetz, dessen Ansätze man auch auf andere Bereiche übertragen kann. Nicht zuletzt entwickelt sie eine Muster-Forschungsklausel für den Online-Wirtschaftssektor.

Rolle von Datentreuhandmodellen und Handlungsempfehlungen

Frau Prof. Dr. Specht-Riemenschneider plädiert in ihrer Studie zudem dafür, gesetzliche Datenzugangsansprüche und Datenzugangsinfrastrukturen zusammenzudenken. „Denn der beste Datenzugangsanspruch hilft nicht, wenn er letztlich aufgrund fehlender institutioneller Einbindung ineffektiv ist“, schreibt sie. Eine besondere Bedeutung hierbei haben Datentreuhandmodelle, also Einrichtungen, die den Zugang der von Datentreugebern bereitgestellten Daten nach gesetzlichen und vertraglichen Regelungen mitteln und Forschungsdatenzentren, wie beispielsweise das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) am Robert-Koch-Institut.

Zudem plädiert sie für ein standardisiertes Verfahren für Datenzugang und Datennutzung sowie Datennachnutzung. Ein „Mehrebenen-Set“ soll die Art und Weise wie Daten der Forschung bereitgestellt und genutzt werden dürfen einem Standard zuführen, in dem auch Aspekte wie Interoperabilität, Datensicherheit und Datenqualität berücksichtigt werden.

Die Studie formuliert schließlich auch 15 politische Handlungsempfehlungen, die im Zusammenhang mit Datenzugangsansprüchen berücksichtigt werden sollten.