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Förderung: Kurationskriterien und Qualitätsstandards von Forschungsdaten

Das Bundesforschungsministerium startet eine Förderrichtlinie zur Entwicklung und Erprobung von Kurationskriterien und Qualitätsstandards von Forschungsdaten.

Forschungsdatenmanagement (Image-Bild)
© YakobchukOlena/iStock

Auch in der Wissenschaft ermöglicht die Digitalisierung einen in technischer Hinsicht bislang nicht gekannten unbeschränkten Informationsaustausch und erlaubt neue Arbeitsweisen, die Bearbeitung neuartiger Fragestellungen und bietet neue Chancen für Innovation. Im Zentrum der Veränderungen stehen digitale Forschungsdaten. Als wichtige wissenschaftliche Ressource ist es von großer Bedeutung, diese nachhaltig zu speichern und für andere verfügbar zu machen. Es zeichnet sich ab, dass Forschungsdaten in großem Umfang zukünftig in Repositorien offen zugänglich gemacht werden. Forscherinnen und Forscher werden Daten einfach herunterladen und unter neuen wissenschaftlichen Aspekten verwenden können.

Forschungsdaten müssen qualitätsgesichert werden

In zunehmend komplexen Forschungsfragestellungen werden entsprechend komplexe Forschungsdaten verwendet. Damit steigen die Anforderungen, in welcher Weise die Daten aufbereitet und gespeichert werden sollen: Welche ergänzenden Informationen sind relevant (bspw. die Umgebungstemperatur in einem Experiment)? Welche qualitative Beschaffenheit müssen Forschungsdaten aufweisen (bspw. wie viele und welche Personen sind für eine repräsentative Umfrage zu befragen)? Es ist zu klären, wie genau Forschungsdaten zu verwalten und vorzuhalten sind (bspw. in welchem Dateiformat und über welche Zeitspanne). Diese Fragen zeigen: Auch im Umgang mit Forschungsdaten gibt es noch viel zu erforschen und zu erproben. Um dies zu ermöglichen, hat das Bundesforschungsministerium eine neue Förderbekanntmachung veröffentlicht:

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von Kurationskriterien und Qualitätsstandards von Forschungsdaten im Zuge des digitalen Wandels im deutschen Wissenschaftssystem.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen mit Hilfe dieser Projektförderung befähigt werden, für ihr Forschungsumfeld maßgebliche Kurationskriterien und Qualitätsstandards zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, zu erproben und letztlich zu etablieren. Durch die Förderung soll das deutsche Wissenschaftssystem in der Breite gestärkt werden. Zum Kreis der antragsberechtigten Zuwendungsempfänger zählen Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.