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Förderung einer gelebten Kultur der organisations- und sektorenübergreifenden Datennutzung durch Datentreuhandmodelle

Das BMBF unterstützt mit einer neuen Förderrichtlinie die Etablierung einer gelebten Kultur der organisations- und sektorenübergreifenden Datennutzung im Forschungs- und Innovationssystem durch Datentreuhandmodelle. Die Antragstellung für innovative Projekte ist bis zum 21.11.2024 möglich.

Mit der Förderung von Datentreuhandmodellen stärkt das BMBF die Vertrauensbindung im Umgang mit Daten. © Adobe Stock / Vittaya_25

Eine stärker datengetriebene Forschung sowie innovative datenbasierte Anwendungen und Dienstleistungen von Unternehmen und staatlichen Einrichtungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Lösung aktueller, gesellschaftlicher Herausforderungen. Insbesondere die Nutzung von Daten über die Grenzen von einzelnen Organisationen, Domänen und Sektoren hinweg schafft die Basis für gesteigerte digitale Wertschöpfung. Die verantwortungsvolle Bereitstellung und vertrauensvolle Nutzung von Daten über diese Grenzen hinaus hat daher eine hohe innovations- und forschungspolitische Bedeutung.

Datentreuhänder als Grundlage funktionierender Datenökosysteme

Ein hierfür vielversprechender Ansatz sind Datentreuhänder bzw. die Etablierung der dahinterstehenden Datentreuhandmodelle (DTM). Sie dienen als Fundament funktionierender, fairer und oftmals dezentraler Datenökosysteme. In der Praxis haben sich erste DTM in einzelnen Anwendungsbereichen bereits erfolgreich im operativen Betrieb etabliert – hier können bereits heute Daten regelbasiert, technisch und rechtlich einwandfrei bereitgestellt, getauscht und genutzt werden.

Das BMBF leistet bereits einen wichtigen Beitrag für die Etablierung von DTM durch die geförderten Pilotprojekte, die Vorhaben zur Realisierung technischer, rechtlicher und organisatorischer Lösungsbausteine sowie die Skalierungsvorhaben und das Kompetenznetzwerk „Datentreuhandmodelle“. DTM spielen auch im Rahmen von vielen weiteren, von der Bundesregierung geförderten Datenraum- und Infrastrukturprojekten eine immer größere Rolle. So sind Datentreuhänder als neutrale Datenintermediäre und auch als „Ökosystem-Förderer“ schon jetzt ein wichtiges Instrument auf dem Weg zu einer gelebten Kultur organisations- und sektorenübergreifender Datennutzung innerhalb des Forschungs- und Innovationssystem.

Neue Förderung für mehr Sichtbarkeit und einfachere Nutzbarkeit von Datentreuhandmodellen

In der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Praxis - vor allem im noch engen Kreis von Pionieren und Early-Adoptern - sind die Vorteile und das Potential von DTM bekannt. Bedauerlicherweise werden DTM jenseits dieser Kerngruppe jedoch als noch zu abstrakt und wenig greifbar wahrgenommen. Zudem wird die Onboarding-Hürde an laufenden DTM von interessierten Datengebenden und –nutzenden oft als zu hoch empfunden. In einigen Anwendungsbereichen haben sich zwar mehrere DTM etabliert, die jeweils einen klar abgegrenzten spezifischen Fokus haben, jedoch fehlt es ihnen oft wegen organisatorischer und technischer Hürden trotz der Nähe in der Domäne an entsprechender Verknüpfung untereinander.

An diesen Stellen setzt die neue Stufe der DTM-Förderung des BMBF an. Die geförderten Projekte sollen die einfachere Nutzung von DTM in der Praxis ermöglichen, die Verknüpfbarkeit einzelner, bereits erprobter Datentreuhandmodelle erleichtern und damit eine gelebte Kultur des Datenteilens innerhalb des Forschungs- und Innovationssystems steigern.

Fördergegenstände

Fördergegenstand 1: Experimentierräume zur Weiterentwicklung von DTM:

  • Schwerpunkt 1a: DTM-basierte Forschungs- und Entwicklungssprints,
  • Schwerpunkt 1b: On-Boarding von Datengebenden in DTM,
  • Schwerpunkt 1c: Steigerung der Bekanntheit eines konkreten DTM.

Fördergegenstand 2: Kommunikations- und Partizipationsformate zur Steigerung der DTM-Kultur.

Fördergegenstand 3: Steigerung der Interoperabilität zwischen DTM und/oder zu Datenräumen:

  • Schwerpunkt 3a: Konkrete Kooperation zwischen einzelnen DTM und/oder einem DTM mit anderen Dateninitiativen sowie Sicherstellung der Interoperabilität,
  • Schwerpunkt 3b: Normierung und Standardisierung.
Antragsfrist21.11.2024 um 12:00 mittags (elektronisch via easy.online)
Laufzeit der ProjekteFrühestens ab 01.04.2025 bis spätestens 31.03.2026
Max. Fördersummefür die Fördergegenstände 1 und 3 bis zu 500.000 € pro Verbund-/Einzelvorhaben; für Fördergegenstand 2 bis zu 200.000 € pro Verbund-/Einzelvorhaben
AntragsberechtigteHochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Stiftungen und gemeinnützige Vereine
Kontaktdaten des Projektträgers

E-Mail: dtm@vdivde-it.de

telefonische Hotline: 030/310078 – 4373
(Mo – Do 10:00-15:00 Uhr)

Für ausführlichere Details wird auf die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und für zusätzliche Informationen (Vorlagen für Anträge etc.) auf die zugehörige Webseite des Projektträgers verwiesen.

Förderinteressierte können sich sowohl über die inhaltlichen Schwerpunkte der Förderrichtlinie als auch den Prozess der Antragstellung bei einer digitalen Informationsveranstaltung informieren, die am 17.10.2024 (10:30-12:00 Uhr), stattfinden wird. Die Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung über den folgenden Link möglich: https://meet.goto.com/772277357

Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch die Europäische Union – NextGenerationEU.