Förderung von Bausteinen für Datentreuhandmodelle : Datum:
Das BMBF stärkt die Entwicklung von Datentreuhandmodellen (DTM): Durch eine neue Förderrichtlinie sollen gezielt neue Projekte zur Erforschung und Entwicklung praxisrelevanter Lösungsbausteine für Datentreuhänder ermöglicht werden.
Daten sind die wichtige und wertvolle Ressource unserer Zeit. In Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft sind Daten als Grundlage für neue Erkenntnisse und Forschungsergebnisse, technologischen Fortschritt und Innovationen kaum mehr wegzudenken. Die niederschwellige Nutzbarkeit qualitativ hochwertiger Daten in Verbindung mit einem vertrauensvollen Umgang mit Daten als Ressource ist daher ein zentrales Anliegen der Datenstrategie der Bundesregierung. Datentreuhänder können dabei einen erheblichen Beitrag leisten.
Mit der Förderrichtlinie zur Erforschung und Entwicklung praxisrelevanter Bausteine für die erfolgreiche Etablierung von Datentreuhandmodellen will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den vertrauensvollen Austausch von Daten in der Praxis vereinfachen und weiter verankern.
So soll sichergestellt werden, dass Dateninnovation in den Sektoren Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft leichter gehoben werden können und der Austausch von Daten über Grenzen von Anwendungsdomänen oder Sektoren hinweg einfacher realisiert und auch skaliert werden kann.
Seit 2021 werden bereits Pilotprojekte zur Entwicklung und praktischen Erprobung von Datentreuhandmodellen in den Bereichen Forschung und Wirtschaft gefördert. Mit der neuen Förderrichtlinie wird nun die vertiefte Auseinandersetzung mit weiterführenden Fragestellungen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Etablierung von Datentreuhandmodellen ermöglicht. Im Fokus stehen hierbei rechtliche, technische und organisatorische Lösungsbausteine für Datentreuhandmodellen. Gefördert werden Projekte, die sich der Erforschung von
- Geschäfts- und Betriebsmodellen sowie Erfolgsfaktoren für die Akzeptanz und Skalierung von Datentreuhandmodellen,
- deren zentralen technischen Bausteinen
- oder ihrer rechtlich einwandfreien Umsetzung
widmen. Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch die Europäische Union – NextGenerationEU.
Eckdaten zur neuen Förderbekanntmachung
Förderanträge können bis zum 30.03.2023 eingereicht werden. Die Fördersumme beträgt bis zu 500.000 Euro für eine Projektlaufzeit bis maximal 31.12.2025. Der Projektstart soll spätestens zum 15.10.2023 erfolgen. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Stiftungen und gemeinnützige Vereine.
Förderinteressierte können sich sowohl über die inhaltlichen Schwerpunkte der Förderrichtlinie als auch den Prozess der Antragstellung bei zwei Online-Veranstaltungen informieren, die am 31.01.2023 (14:00-15:30 Uhr) und am 03.03.2023 (10:00-11:30 Uhr) stattfinden werden. Die Teilnahme ist jeweils über den folgenden Link möglich: https://meet.goto.com/779526997.