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Der DigitalPakt Schule kommt : Datum:

Das BMBF setzt den DigitalPakt Schule mit Hochdruck um. Die finanzielle Basis bildet ein Fonds. Bildungsministerin Karliczek betonte, wie wichtig ihr das Thema sei. Wie können Schulen Gelder beantragen?

Junge Menschen lernen digital
© monkeybusinessimages

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert zusammen mit den Ländern die Digitalisierung in deutschen Schulen. Die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule ist noch in Arbeit, aber in vielen Fragen zeichnet sich ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern ab. Die Arbeitssteilung steht fest. Der Bund kümmert sich um die Finanzen für den Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen und investiert bis zu 5 Milliarden Euro. Den Grundstein legt der Fonds "Digitale Infrastruktur" mit Geldern aus dem Bundeshaushalt 2018 in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Anschließend soll der Fonds aus der anstehenden Versteigerung der Lizenzen für die 5G-Mobilfunktechnologie gespeist werden. Die Länder hingehen übernehmen die Verantwortung für den Betrieb und die Wartung. Darüber hinaus sind auch pädagogische Konzepte und die (Weiter-)Qualifizierung von Lehrkräften Ländersache. Die Bundesministerin betonte beim Besuch von Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen), wie sehr ihr das Thema am Herzen läge.

Änderung des Grundgesetzes
Warum wird dann erst 2019 mit dem DigitalPakt gestartet? Es braucht noch eine Änderung des Grundgesetzes, denn bislang darf der Bund nur finanzschwache Kommunen unterstützen. Für eine bundesweite Finanzierung müssen der Bundesrat und der Deutsche Bundestag der Änderung von Art. 104c des Grundgesetzes zustimmen. Dann kann die Vereinbarung von Bund und Ländern geschlossen und mit dem digitalen Ausbau der Schulen gestartet werden.

Fragen und Antworten zum DigitalPakt Schule

1. Was soll mit dem DigitalPakt Schule erreicht werden?

Digitale Systeme und Werkzeuge durchdringen die Gesellschaft. Die Arbeitswelt verändert sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung. Viele nutzen selbstverständlich digitale Angebote, häufig ohne die dahinterstehenden Algorithmen und Geschäftsmodelle zu verstehen. Digitale Kompetenz ist deshalb von entscheidender Bedeutung: für jeden und jede Einzelne, um digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll nutzen zu können und um gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben; und für die Gesellschaft, um Demokratie und Wohlstand im 21. Jahrhundert zu erhalten. Schulen müssen deshalb überall auf schnelles Internet zurückgreifen können und über entsprechende Anzeigegeräte wie Smartboards verfügen. Lehrerinnen und Lehrer müssen gut qualifiziert sein, um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können. Mit dem DigitalPakt Schule bringen Bund und Länder beides entscheidend voran.

2. Führen Smartboards und schnelles Internet automatisch zu besserer Bildung?

Kein Medium erzeugt alleine gute Bildung. Dies gilt auch für das Buch, das Schreibheft und die Kreidetafel. Es sind immer die pädagogischen Konzepte, die aus der Vielfalt an Angeboten gute Bildung machen. Daher gilt auch beim DigitalPakt Schule der Primat der Pädagogik. Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen, pädagogische Konzepte sowie die gezielte Qualifizierung von Lehrkräften gehen Hand in Hand und folgen dem Grundsatz: Keine Förderung ohne Qualifizierung.

Digitale Medien und Lerninfrastrukturen ermöglichen neue Lernformen. Das ist hilfreich bei einigen großen Aufgaben, vor denen Schulen stehen:

  • Angesichts der sozialen und kulturellen Vielfalt der Schülerschaft muss Bildung individueller gestaltet werden. Es ist für Schülerinnen und Schüler wie für Lehrkräfte hilfreich, wenn individuelle Lernfortschritte genauer erfasst und durch gezielte Auswahl von Lernbausteinen und –materialien unterstützt werden können.
  • Digitale Medien können das Lernen im Unterricht und außerhalb der Schule besser vernetzen und dazu beitragen, Bildungsbenachteiligung auszugleichen.
  • Über Online-Plattformen können sich Schülerinnen und Schüler auch von zu Hause aus sehr gut über schulische Fragen und Probleme austauschen. Fachleute sprechen vom „kollaborativen Lernen“.
  • Digitale Medien können den Unterricht in vielen Fächern anschaulicher, praxisorientierter und aktivierender gestalten. Zum Beispiel können realitätsnahe digitale Simulationen komplexe Abläufe im Unterricht nachvollziehbar machen, die bisher nur abstrakt behandelt werden konnten.

Analoge Experimente, haptische Erfahrungen und der Austausch mit Mitschülern und Lehrkräften im unmittelbaren Miteinander werden auch künftig eine wichtige Rolle spielen. Sie bleiben von zentraler Bedeutung, denn Lernen ist ein sozialer Prozess.

3. Wie sieht die Arbeitsteilung beim DigitalPakt Schule zwischen Bund und Ländern aus?

Der Bund stellt finanzielle Mittel zum Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen bereit, die Länder entwickeln pädagogische Konzepte, kümmern sich um die Qualifizierung von Lehrkräften – vom Studium über das Referendariat bis hin zur Weiterbildung – und stellen gemeinsam mit den Kommunen Betrieb und Wartung sicher. Außerdem können die Länder mobile Endgeräte in ihren Lernmittelregelungen berücksichtigen.

Für die administrative Umsetzung des DigitalPakts Schule sind auf der Grundlage von Art. 104 c (neu) des Grundgesetzes, der eine Finanzhilfe des Bundes an die Länder vorsieht, die Länder zuständig. Die wichtigsten Antragsvoraussetzungen sollen jedoch in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt werden. Die Förderregularien sind gemäß Artikel 104b des Grundgesetzes von den Ländern mit dem Bund einvernehmlich festzulegen. Die Länder sind frei, eigene unterstützende Programme aufzulegen. Der DigitalPakt Schule will folglich die Grundlagen für eine bundesweite digitale Infrastruktur an Schulen schaffen, kann jedoch nicht alle denkbaren Anforderungen an einzelnen Schulstandorten und für jedes einzelne Schulprofil abdecken.

Grundsätzlich herrscht zwischen Bund und Ländern Einigkeit, über die Laufzeit des DigitalPakts hinweg in einem engen Austausch zu bleiben. Die Zuständigkeit für das Schulwesen bleibt als wichtiger Bestandteil der Kulturhoheit der Länder unberührt. Eine dauerhafte Finanzierung des Bundes für schulische Infrastrukturen ist nicht vorgesehen.

4. Wie viel Geld steht für den DigitalPakt Schule zur Verfügung?

Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Aufgrund des Charakters der Bundesmittel als Finanzhilfen bringen die Länder zusätzlich einen Eigenanteil ein. Die Höhe des Eigenanteils der Länder ist Gegenstand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern in Vorbereitung einer Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt.

Der DigitalPakt Schule ist eine gemeinsame Kraftanstrengung (Pakt) von Bund und Ländern. Eine klare Aufgabenteilung ist entsprechend der föderalen Zuständigkeiten vorgesehen. Der Bund stellt Investitionen in digitale Infrastrukturen zur Verfügung. Die Länder und Kommunen kümmern sich um die Erarbeitung und Umsetzung von pädagogisch-didaktischen Konzepten, eine geeignete Lehreraus- und -fortbildung, die Entwicklung gemeinsamer Standards sowie die Sicherstellung einer nachhaltigen und professionellen Wartung und Administration der digitalen Bildungsinfrastruktur.

5. Warum geht es mit dem DigitalPakt Schule nicht schon jetzt los?

Zunächst muss noch das Grundgesetz so geändert werden, dass der Bund allen Ländern und Kommunen Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur gewähren kann. Das kann er bislang nur für finanzschwache Kommunen tun. Am 2. Mai 2018 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung von Art. 104c des Grundgesetzes beschlossen. Nun müssen der Bundesrat und der Deutsche Bundestag zustimmen. Hierfür ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die Bundesregierung strebt einen Abschluss des Verfahrens zum Jahresende 2018 an. Danach kann auf Grundlage des Gesetzes über den Bundeshaushalt 2019 eine gemeinsame Vereinbarung von Bund und Ländern geschlossen werden, sodass ab 2019 die Mittel fließen können.

6. Reichen fünf Milliarden Euro zur Digitalisierung von Schulen aus?

Digitalisierung ist ein Prozess, kein Zustand. Ziel des DigitalPakts ist es, die infrastrukturellen Grundlagen für digitale Bildung in deutschen Schulen zu schaffen und Investitionshilfen als Anschub zu leisten. Förderfähig sind insbesondere die breitbandige Verkabelung der Schulen, die W-LAN-Ausleuchtung sowie stationäre Endgeräte wie zum Beispiel interaktive Tafeln. Für die genannten Investitionen reichen die vorgesehenen fünf Milliarden Euro aus. Hinzu kommen erhebliche Bundesmittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den schnellen Internet-Anschluss der Schulstandorte. [www.bmvi.de/breitbandausbau]

7. Ab wann können Schulen Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule beantragen?

Wenn der DigitalPakt Schule voraussichtlich Ende 2018 von Bund und Ländern vereinbart sein wird, geben die Länder den Startschuss für eine Beantragung. Denn die Schulen beantragen die Fördermittel über die Schulträger (meist die Kommunen, aber auch freie Träger) beim Land, nicht beim Bund. Gefördert werden staatlich anerkannte allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie sonderpädagogische Bildungseinrichtungen. Voraussichtlich wird jedes Land für diesen Zweck eine mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, die festlegt, ab wann Anträge gestellt werden können und welches die für Antragsberatung und -abwicklung zuständige Stelle ist. Die Schulträger entwickeln aus den Rückmeldungen ihrer Schulen die Förderanträge und reichen diese ein. Sofern die Länder die Vorarbeiten zum Aufbau dieser Strukturen rechtzeitig abschließen, kann unmittelbar nach Änderung des Grundgesetzes, dem Beschluss des Haushalts 2019 und dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung mit der Umsetzung des DigitalPakts begonnen werden.

8. Was können Schulen schon jetzt unternehmen, um die Digitalisierung voranzutreiben?

Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines Medienentwicklungsplans jeder einzelnen Schule. Schon heute können Schulen damit beginnen, entsprechende Pläne zu erarbeiten. Der DigitalPakt Schule folgt dem Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept“. Denn nur wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen durch passende pädagogische Konzepte flankiert wird, zahlen sich die Investitionen auch langfristig aus. Genauso wichtig ist die Qualifizierung von Lehrkräften. Die Schulleitung sollte allen Mitgliedern des Kollegiums entsprechende Fortbildungsangebote machen und darauf dringen, dass diese auch wahrgenommen werden. Hier sind unterschiedliche Vermittlungsformate – online und offline, in der Schule oder außerhalb, als formale Schulung durch professionelle Trainer oder als Peer-to-Peer-Learning – möglich.

9. Wie können Schulen die Gelder beantragen?

Die Beantragung der Gelder wird in den Ländern geregelt. Die Länder werden entsprechende Strukturen aufbauen und Kommunen sowie sonstige Sachaufwandsträger über Anforderungen, Verfahrenswege und ggf. Fristen informieren.

10. Wird der Bund für Schulen Endgeräte kaufen?

Bund und Länder werden in der Verwaltungsvereinbarung Fördergegenstände und -bedingungen festlegen. Aus Sicht des Bundes sollen standortgebundene Anzeigegeräte in Schulen, wie zum Beispiel interaktive Tafeln, förderfähig sein. Wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule zwingend erforderlich ist, könnten ausnahmsweise auch Klassensätze mobiler Endgeräte förderfähig sein. Mobile Endgeräte im Besitz der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sollen hingegen nicht förderfähig sein. Für die Ausgestaltung dieser Regelung sind die Länder zuständig.