Die Bundesregierung hat zum 1. März 2018 das Urheberrecht an die Erfordernisse der Wissensgesellschaft angepasst. Damit erhalten Forschende, Lehrer, aber auch Studierende einen leichteren Zugang zu Inhalten, die urheberrechtlich geschützt sind. Im Interview erklärt Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, Professorin für Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, warum dies eine große und längst überfällige Leistung ist.